AZVD-Schauregeln
(gültig ab dem 26.09.2010):
- Zugelassen werden alle im europäischen Festland an gepaarten Alpakas, die älter als 6 Monate sind. Sie starten in der Zuchtshowklasse!
- Aus der Zuchtshowklasse werden Grand Champion und Best of Show gewählt.
- Importtiere können in einer Importklasse gezeigt werden und bekommen einen extra Preis als bestes Importtier. Jedes Importtier muß mindestens 12 Monate vor der Show auf dem europäischen Festland gestanden haben.
Erklärung: Wir sind ein Zuchtverein und möchten damit die gezüchteten Alpakas in der Zuchtshowklasse bewerten. Importtiere aus Peru, Chile, Neuseeland, Amerika und Australien sind uns als Showteilnehmer selbstverständlich wichtig und werden deshalb in einer separaten Klasse gerichtet. Aus Tiergesundheitsgründen möchten wir sicherstellen, dass nur gesunde Alpakas an unserer Show teilnehmen, deshalb gilt für Importtiere die 12 Monatsfrist.
- Zugelassen werden nur Tiere, die aus DNA registrierenden Verbände oder Vereinen (auch Importtiere) stammen.
- Alle Vliesmanipulationen, wie Clippen, Blowen sind weder bei erwachsenen Alpakas noch bei Fohlenvliesen erlaubt. Generell dürfen alle Vliese bis maximal 3 Monate vor der Show geschoren/geschnittten worden sein.
- Ausgenommen im Sinne der Tiergesundheit sind der Kopf (bzgl. der Augen) und damit auch das Top. Das Hinterteil des Alpakas darf zu Reinigungszwecken des Genital und Analbereichs ebenfalls gekürzt werden.
Erklärung: Auch in den Babytipps unserer Alpakas findet man Grannenhaare, die auch eine Aussage über die Qualität des Vlieses geben. Deshalb darf das Vlies der Fohlen wie auch das der erwachsenen Tiere vor der Show nicht mehr geschnitten, geschoren oder geclippt werden. Das Scheren bis 3 Monate vor der Show ist gestattet, wenn die benötigte Vlieslänge, siehe unten, erreicht wird.
- Vlieslängen bei Huacaya Minimum 3cm, Maximum 15 cm (ausgenommen Babyvliese, die dürfen bei einem 1-jährigen Vlies auch darüber liegen) Minimumvlieslänge bei Suri 5cm, und bei einem 2jährigen Vlies maximal 35 cm.
- Tiere mit sichtbaren/tastbaren groben Fehlern, werden vergleichbar der ZEP Beurteilung, ausgeschlossen. Das gilt auch bei zu geringer Größe und Gewicht.
Erklärung: Im Sinne der Tiergesundheit möchten wir nur gut entwickelte und gesunde Alpakas auf unseren Shows präsentieren und prämieren.
- Veranstalter und Richter dürfen die Disqualifizierungen von teilnehmenden Alpakas aussprechen, bei Körperlichen und offensichtlichen Mängeln sofort und bei Verstößen gegen die Showregeln bei Bekanntwerden auch rückwirkend.
Erklärung: Wenn ein Züchter offensichtlich gegen unsere Showregeln verstößt, z.B. mit einer falschen Angabe bei der Anmeldung, muß der Veranstalter auch bei bekannt werden nach der Show, dieses Alpaka rückwirkend disqualifizieren können. Der Besitzer/Showanmelder des Alpakas trägt alleine Sorge für die Richtigkeit seiner Angaben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet vor der Show Kontrollen vorzunehmen.
- Der Beschuldigte des disqualifizierten Alpakas muss, wenn er dieser Disqualifizierung nicht zustimmt, sofort (innerhalb 48 Stunden) Einspruch beim Veranstalter erheben.
- Dafür wird mit der Anmeldung zur Show eine Schiedsstelle von der Vorstandschaft bestimmt und von dem Unterzeichnung der Meldeunterlagen akzeptiert.
- Der Veranstalter benennt mit der Showanmeldung ein Schiedsstelle von 3 Personen. Bei Anmeldung zur Show unterwirft sich jeder Teilnehmer dem Urteil dieser Schiedsstelle. Sollten aus dieser Anrufung zusätzliche Kosten entstehen, so werden diese mit einer Tagespauschale von € 100 je Person und gefahrenen Km von € 0,30 vom Anrufenden zu vergüten sein.
Erklärung: Der Veranstalter möchte jedem die Chance geben, seine Disqualifizierung von einem Gremium prüfen zu lassen ohne es zu langwierigen Streitigkeiten kommen zu lassen. - Disqualifikationen werden nur für das betroffene Tier ausgesprochen. Wird ein Alpakahalter mehrmals mit seinen Tieren disqualifiziert behält sich der Veranstalter vor, diesen von zukünftigen Veranstaltungen ganz auszuschließen.
- Eine Disqualifizierung kann in der Ergebnisliste mit „DQ“ veröffentlicht werden.
- Es ist eine einheitliche Kleidung wie schwarze Hose und weißes Oberteil ohne Firmenemblem zu tragen.
- In unseren Zuchtklassen werden „Farbchampions“ prämiert. Es müssen mindestens 8 Tiere in einer Gruppe gestartet sein, um einen Champion Titel verliehen zu bekommen. Die Teilnehmerzahl von 8 Tieren gilt auch für die Suri Klasse.
- Gerichtet wird nach internationalem Standard Körperbau/ Vlies: 50/50, bei sehr gleichwertigen Tieren soll der bessere Körperbau bevorzugt werden.
Erklärung: Der AZVD legt auf den Körperbau, welches das Grundgerüst jeder Zucht darstellt, besonders großes Augenmerk. Da der Körperbau eines Alpakas schwerer als die Vlieseigenschaften positiv zu beeinflussen ist, möchte er deshalb auch in seiner Zuchtbewertung der Show, diesen Fakt mit einfließen lassen.
- Alpakas, die mehr als 2 Spots größer 5 cm in der Hauptdecke haben, starten in der Multicolourklasse. Ausgenommen sind dabei graue Tiere und Tiere, die Abzeichen in Gesicht oder an den Füßen haben. "Gestiefelte" Tiere starten in der Multicolourklasse. Mehrfarbige /gescheckte Alpakas starten auch in der Multicolourklasse.
- Der Richter darf kein eigenes Interesse an dem von ihm zu bewertenden Alpaka haben. Er darf weder Mitbesitzer dieses Tieres sein, noch darf er es in den kommenden 24 Monaten käuflich erwerben. Tierbesitzer, die eine geschäftliche Beziehung zu einem Richter haben, dürfen ihre Tiere nicht selbst im Ring präsentieren.
Aktualisiert (Mittwoch, den 29. Dezember 2010 um 23:09 Uhr)



